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ZPO § 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

ZPO § 504 Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

[ Auszug: Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Ei ... ]